Hallo!
Ich komme hier leider nicht weiter. Ist es nun möglich, zwei Grundstücke zu vereinen, wenn bei einem in Abt. II ein Altenteil und eine Vormerkung für ein Wohnungsrecht eingetragen sind und das andere lastenfrei ist? Wie trage ich das dann ein? Dass die Rechte nur auf Flurstück ... lasten?
Vielen Dank im Voraus!