Liquidation Gmbh ohne Eintragung des Liquidators

  • Hallo, ich habe mal folgenden Fall, wozu ich nicht viel gefunden habe:

    eine GmbH wird liquidiert, versehentlich wurde vom Notariat die Anmeldung auf Eintragung der Liquidation und des Liquidators vergessen. Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist jedoch erfolgt. Nun ist das Sperrjahr abgelaufen. Könnte man jetzt nicht hingehen und sofort die Anmeldung auf Löschung der GmbH unter Nachweis der Einhaltung des Sperrjahres vorlegen ? Ich würde sagen ja, finde jedoch nirgends einen Kommentar dazu.

  • Ich solchen Fälle halte ich mich streng ans Gesetz.
    Auflösung und Liquidatoren sind zur Eintragung anzumelden, am Schluss der Liquidation auch das, §§ 65, 67 und 74 GmbHG.

    Dies kann hier alles in eine Anmeldung zusammengefasst werden.

    Bitte beachten: Die Eintragung der Auflösung nebst aVV und Liquidatoren löst nochmal Gerichtskosten aus.

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