Hallo allerseits!
Mich plagt folgendes Problem:
Versteigert wurden drei Grundstücke (in einzelnen Verfahren). In dem bevorstehenden Verteilungsterminen teile ich jeweils u.a. zu auf die rangersten beiden Gesamtrechte (lastend auf allen drei Grundstücken). Da ich Einzelverfahren habe, finden §§ 112, 122 ZVG keine Anwendung. Was habe ich nun zu beachten?