Hallo zusammen,
irgendwie werde ich trotz Stöber, Zöller etc. nicht schlauer:
Das Konto eines Schuldners wird wegen Unterhaltsforderungen (§ 850 d ZPO) gepfändet.
Der Schuldner ist Selbständiger und stellt einen Antrag nach § 850 i ZPO.
M.E. macht das doch keinen Sinn. Nach § 850 i ZPO ist dem Schuldner so "viel zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestünde". Aber es findet ja nicht § 850 c sondern § 850 d ZPO Anwendung.
Seht ihr das auch so, dass das nicht geht?