Fiskalerbrecht vor dem 03.10.1990

  • Hallöchen,

    ich habe hier eine Akte von meiner Kollegin bekommen und habe hier vorliegend ein kleines Problem....
    Erblasser verstarb bereits am 22.06.1990, 2005 wurde dann aufgrund eines Gläubigerantrags Nachlasspflegschaft angeordnet (Grundstück vorhanden)
    Nach ewigem Hin und Her stellte meine Kollegin am 05.10.2015 Fiskalerbrecht fest.
    Nun schreibt mir die Landesfinanzdirektion, dass der Fiskus nicht Erbe geworden sein kann, da erst seit dem 03.10.1990 (dem Inkrafttreten des BGB im Beitrittsgebiet) der Fiskus eines Bundeslandes im Beitrittgebiet als gesetzlicher Erbe festgestellt werden kann.
    Da mein Erblasser vor dem 03.10.1990 verstorben ist wäre das Erbe hier dem Eigentum des Volkes zugeflossen. Ich soll jetzt den Beschluss zum Fiskalerbrecht aufheben.
    Kann ich das so einfach? Und dann? Ich kann die Nachlasspflegschaft ja nicht ewig aufrecht erhalten, Erbenermittlung blieb erfolglos...:confused::confused::confused:

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