Hallo,
mir liegt ein Vermächtniserfüllungsvertrag zwischen A als TV und B und C vor.
Die TV wurde lediglich zur Vermächtniserfüllung angeordnet.
Erben sind geworden B, C, D und E
Im Vertrag wird der Grundbesitz an B aufgelassen und C erhält hierfür eine Ausgleichszahlung durch B.
Ich habe mir die NL-Akte besorgt und in dem damaligen Testament war angeordnet, dass B und C den Grundbesitz zu je 1/2 erhalten sollen; dazu soll B noch ein alleiniges Nutzungsrecht an einem Keller erhalten.
Der Vermächtniserfüllungsvertrag weicht damit von den Erblasseranordnung ab.
Bin ich jetzt auf der Schiene, dass die Entgeltlichkeit wie in Schöner/Stöber RdNr. 3436, nicht mehr gegeben ist und ich damit die Zustimmung der Erben - noch D und E - brauch?
Bzw. ist es eine rechtsgrundlose Verfügung und damit als unentgeltlich anzusehen, OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 31/10.
Oder handelt A nun als Nichtberechtigter, weil er nicht in Erfüllung des Vermächtnisses handelt und damit die Genehmigung der Erben nötig ist?
Oder steh ich grad komplett auf dem Kopf