Hallo,
ich komme in folgender Sache nicht weiter und wäre für einen Rat dankbar:
M und F sind Kinder des verstorbenen E. Dieser lebte im gesetzlichen Güterstand mit seiner jetzt im Altenheim lebenden Ehefrau.
E hat vor vielen Jahren ein Berliner Testament mit seiner Frau aufgesetzt. Ein paar Jahre vor seinem Tode wurde das Testament gemeinsam geändert, die Ehefrau zur Vorerbin und der M zum Nacherben des Hauses bestimmt.
Hierfür gibt es gute Gründe, etwa, dass M - jetzt gelähmt - das Haus überwiegend selbst gebaut hatte.
Die Ehefrau hat ihre Tochter F zur Bevollmächtigten eingesetzt und diese befindet sich auf dem Kriegspfad gegen den M.
F hat aufgrund des alten Testaments die Eintragung der Ehefrau ohne Nacherbenvermerk im Grundbuch veranlasst und gleich mal den Grundbesitz belastet. Ob ein Erbschein vorhanden ist, ist nicht bekannt.
Unter Vorlage des neuen Testaments hat M nun versucht, einen Nacherbenvermerk eintragen zu lassen. Der Rechtspfleger stellt sich aber auf den Standpunkt, dass ohne Vorlage eines entsprechenden Erbscheins keine Berichtigung des Grundbuchs erfolgen kann.
Hat jemand eine Idee, was M unternehmen kann, damit der Nacherbenvermerk eingetragen wird? Die Parteien streiten wegen verschiedener Dinge derzeit vor Gericht. Die Feststellung der Vor-/Nacherbschaft ist beantragt und vom Gericht in einem Beschluss auch schon als zuhöchst aussichtsreich bewertet worden. Ein Teilurteil ist ebenfalls bereits beantragt, wird ja aber wohl nicht weiterhelfen, wenn der Rechtspfleger einen Erbschein sehen will.
Vielen Dank im Voraus!