Liebe Forumsgemeinde, ich bitte um Hilfe:
In einem Prozessvergleich wurde durch einen Anwalt im Rahmen des Prozessvergleichs eine Eigentümergrundschuld des Mandanten an die Gegenseite - ebenfalls vertreten durch einen Anwalt - abgetreten. Der neue Gläubiger will jetzt den Grundschuldbrief, den er schon erhalten habe - wegen Verlustes aufbieten lassen.
Grundsätzlich sind die Vollmachten nach § 88 ZPO nicht zu prüfen. Genügt jedoch die normale Prozessvollmacht, um die Abtretung eines grundbuchlich gesicherten Rechtes wirksam vorzunehmen ? Denn die Wirksamkeit der Abtretung habe ich zu prüfen, weil sie im Grundbuch bisher nicht eingetragen ist.
Ich kann einfach keine Rechtsprechung finden.