Hallo, ich habe ein Testament vorliegen:
die Ehefrau soll Vorerbin sein, Nacherben sind zu gleichen Teilen unsere Kinder. Nacherbfall tritt mit Wiederverheirtung und Tod ein.
Die Ehefrau ist vorverstorben. Ich habe nun einen ES Antrag vorliegen, die 3 Kinder je zu 1/3.
Muss ich mir durch Geburtsurkunden nachweisen lassen, dass es sich hierbei wirklich um die Kinder des Erblassers und seiner Frau handelt?