HIIIILFEE
Also ich mache seit kurzem Strafsachen beim Amtsgericht.
Meine Frage ist wer den Akteninnendeckel in Jugendstrafsachen auszufüllen hat, wenn das Verfahren zum Beispiel nach §47 JGG eingestellt wurde oder die Vollstreckung erledigt ist. Wird das beim Amtsgericht gemacht oder bei der StA wo die Akte zum Verbleib hingeschickt wird ? und kann mir jemand auch sagen wo das steht wer zuständig ist ?? Ich habe bislang leider nur Vorschriften für "normale" Strafsachen gefunden..
Ich weiß, das ist eine ziemliche Anfängerfrage, aber ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen