Hallo zusammen,
ich habe vom Richter eine Akte vorgelegt bekommen, in der ich einen Strafbefehl nach § 183 II ZPO über die konsularische Vertretung in die USA zustellen soll.
Die Empfängerin ist deutsche, lebt aber derzeit in den USA.
Bin ich für die Auslandszustellung überhaupt zuständig?
Habe schon herausgefunden, dass ich einen Antrag/Ersuchen direkt an die zuständige Auslandsvertretung schicken muss.
Wie formuliere ich das genau? Habt ihr evtl. einen Vordruck?
Vielen Dank!