Hallo,
ich hätte da zwei Fragen.
In einer Akte wurde das Ruhen der elterlichen Sorge einstweilig angeordnet. Das ganze ist fast vier Jahre her. Es wurde jedoch nie geprüft und lediglich den Aussagen der Kindesmutter geglaubt.
Von dieser habe ich nun Auskünfte angefordert über die aktuellen Ermittlungen. Die KM arbeitet selbstverständlich nicht mit.
Kann ich das Ruhen aufheben? Es ist schließlich immernoch "einstweilig" angeordnet.
Die zweite Frage:
In meinem zweiten Fall ist das Ruhen der elterlichen Sorge festgestellt. Hier sollte seintes der KM ebenfalls erneut ermittelt werden. Diese weigert sich jedoch nicht nur überhaupt Ermittlungen aufzunehmen, sondern will auch, dass das Gericht nicht von Amts wegen ermittelt und hat den Antrag gestellt den Beschluss aufzuheben.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.