Halli Hallo,
ich habe da mal eine Frage bezüglich der Vorgehensweise.
Meine Erblasserin ist am 29.08.2015 verstorben.
Ich habe in der Akte am 28.09.2015 ein gemeinschaftliches Testament vom 25.09.2007 eröffnet und an alle Beteiligten geschickt. Laut Testament ist der Ehegatte Alleinerbe und ein Dritter Schluisserbe.
So Akte war erledigt.
Jetzt kam am 12.02.2016 der Widerruf des gemeinschaftlichen Testaments mit notarieller Urkunde vom 27.08.2015. Darin wurden vom überlebenden Ehemann alle Verfügungen (wechselbezüglich und einseitig widerrufen), die Erklärung wurde von der Ehefrau (spätere Erblasserin), vertreten durch eine Dritte (mit notarieller Vorsorgevollmacht), entgegengenommen.
Frage: Muss ich bezüglich der Vollmacht was beachten? Muss da ausdrücklich die Möglichkeit zur Entgegennahme des Widerrufs geregelt sein?
Und muss ich den Widerruf eröffnen?
Danke:)