Hallo !
Mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung vor mit folgenden Urkunden:
Die Käuferin, eine GmbH, hat dem Verkäufer = Eigentümer, eine natürliche Person, ein Angebot unterbreitet, das Grundstück des Verkäufers zu kaufen. Annahmefrist war ca. 6 Wochen. Nach Ablauf von vier Wochen und drei Tagen hat der Verkäufer das Angebot angenommen.
Ich gehe davon aus, dass die Rechtsprechung des BGH bezüglich der Bindungsfrist von vier Wochen (z. Bsp. Urteil vom 27. 9. 2013 - V ZR 52/12) hier nicht greift, da sich die GmbH gebunden hat, so dass die Angebotsfrist kein Problem darstellen dürfte.
Zwar ist der Geschäftsführer, der für die GmbH handelte, auch einzelvertretungsberechtigt, allerdings wurde er erst knapp zwei Wochen nach Beurkundung seiner Erklärung im Handelsregister eingetragen. Aus einer späteren Eintragung im Handelsregister ergibt sich (jedoch) nicht, dass die eingetragene Rechtsänderung zu dem in den Eintragungsunterlagen genannten Zeitpunkt eingetreten ist (vgl. OLG Köln in NJW-RR 1991, 425).
Wie gehe ich jetzt weiter vor ? Genügt es, wenn die GmbH ihr eigenes Angebot genehmigt ?