Hallo,
ich soll hier unbekannte Erben aufbieten und habe nur eine Frage:
Nehme ich die gesuchten "namentlich" mit in das Aufgebot auf?
Als Erben kommen hier Abkömmlinge vorverstorbener Verwandter in Betracht, Zur Erläuterung:
A und B waren Tanten des Erblassers und sind vorverstorben.
Das Erbrecht befindet sich in deren Ordnung. Sofern A und B jetzt lebende Abkömmlinge hätten, wären diese eben Erben.
Es ist aber nicht bekannt, ob sie Abkömmlinge hatten. Dafür das Aufgebot.
Schreibe ich jetzt in die Bekanntmachung einfach nur "die unbekannten Erben nach XY" sollen sich melden, oder aber "die unbekannten Erben, nämlich die unbekannten Abkömmlinge von A und B"?