Hallo,
ich habe eine verstorbene Miteigentümerin, die offensichtlich Polin war und in Polen ein notarielles Testament verfasst hat. Sie hat aber in Deutschland vor 20 Jahren geheiratet und ist hier verstorben.
Jetzt beantragt der polnische Sohn die Grundbuchberichtigung und legt mir vor - inkl. Übersetzung einer in Polen vereidigten Dolmetscherin-:
Einen rechtskräftigen Beschluss eines Amtsgerichts in Polen, welcher besagt, dass besagter Sohn den gesamten Nachlass gemäß dem notariellen Testament XY nach der Verstorbenen erworben hat.
Ich bin ehrlich gesagt etwas unsicher, da ich noch nie mit einer ausländischen Erbfolge in Berührung gekommen bin.
Was sagt ihr dazu? Ist das als Erbnachweis verwendbar für das Grundbuch ?
Das Testament liegt mir übrigens nicht vor, ich denke, dieser Beschluss ist jetzt eine Art Erbschein.