Es ist ein PfÜB erlassen worden, dem ein VU zugrunde liegt, in dem der Bekl. zur Räumung verurteilt wurde, zur Zahlung von x € Mietrückstand bis zum Erlass des VU und zur Zahlung künftiger Miete bis zur tatsächlichen Räumung.
Vom Gläubiger wurden neben den titulierten Mietrückständen noch für weitere 4 Monate Miete geltend gemacht.
Der Schuldner legt Erinnerung ein mit der Begründung dass er bereits nach 1 Monat ausgezogen ist und somit 3 Monate unberechtigt verlangt werden.
Hier kann man doch nur der Erinnerung abhelfen, da das Urteil hinsichtlich der künftigen Mietforderungen keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat- oder?
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