Der Erblasser stirbt 4/15 unter Hinterlassung einer E;hefrau und den Kindern A,B,C.
Er ist Alleineigentümer eines Grundstücks-ca 6000 qm groß und etwa 250000 EUR wert; der Wert der bewegl. Gegenstände beträgt zum Todestag ca 60.000 EUR.
A legt das eigenhändige Testament des E vor, nach welchem die Ehefrau Alleinerbin sein soll.
Eien Umschreibung im Grundbuch erfolgt nicht- ein Erbschein ist nicht beantragt.
Nun stirbt die Ehefrau und Sohn A legt erneut ein eigenhändiges Testament seines vorverstorbenen Vaters E vor, in welchem es heißt:
"Meine Ehefrau soll Alleinerbin sein.
Wenn wir beide tot sind, soll A das Haus mit ca 2000 qm Grundstück haben, weil er sich immer gekümmert hat.
B und C sollen von meinem Grundstück je 2000 qm erhalten um darauf ein Gartenhaus zu bauen- das Grundstück darf jedoch nicht verkauft werden und es soll nichts verändert werden, es soll immer so bleiben wie es ist."
Der Wert der Gartengrundstücke sollte bei je ca 5000 EUR liegen.
Nächste Woche soll ein Erbschein beurkundet werden und ich krieg die Sache nicht gelöst.