hallo,
ich habe zu Lebzeiten der Betreuten einen Rückforderungsbeschluss für aus der Staatskasse verauslagte Aufwandspauschalen gemacht, da der Schonbetrag überschritten war. Dieser ist bis zum Tod der Betreuten nicht beglichen worden. Wie gehe ich mit dem Beschluss um ? Kann ich die Akte einfach an den Kostenbeamten weiterleiten, m.d.B. diesen Betrag in eine KR gegen die Erben aufzunehmen ?