Hallo zusammen,
folgender Fall:
In meinem Zwangsversteigerungsverfahren wurde der Wert wie folgt rechtskräftig festgesetzt:
BV 1: 500 €
BV 2: 15.000 €
BV 3: 100.000 €
Gesamtwert: 115.500 € (also Summe der Einzelwerte)
Jetzt wurde BV 1 verkauft, der Antrag diesbezüglich zurückgenommen und das Verfahren diesbezüglich aufgehoben.
Laut Stellungnahme des Gutachters ändert der Verkauf und infolgedessen der "Wegfall" von BV 1 an den Einzelwerten von BV 2 und 3 nicht und der Gesamtwert reduziert sich einfach um den Einzelwert von BV 1, sprich betrüge nun nur noch 115.000 € (Summe der Einzelwerte der verbleibenden Grundstücke).
Nun habe ich folgendes Problem:
Muss der Verkehrswert neu festgesetzt bzw. geändert/angepasst werden? Eigentlich ist die "alte" Wertfestsetzung ja nicht falsch, sondern BV 1 fällt weg und der Gesamtwert ändert sich völlig logisch um den weggefallenen Einzelwert (aus Wertfestsetzung und Teilaufhebung nachvollziehbar). Oder muss ich da einen klarstellenden Beschluss machen? Der Schuldner wird auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen, um das Verfahren weiter zu verzögern, daher würde ich mir eine anfechtbare Entscheidung gerne sparen, wenn möglich.
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße