Anlässliches einer kürzlich eröffneten Insolvenzverfahrens würde ich gerne mal die folgende Problematik zur Diskussion stellen:
Schuldner ist als Physiotherapeut selbständig tätig und hat im Zusammenhang mit einem Betriebsmittelkredit seine Ansprüche aus Behandlungen an die kreditgewährende Bank im Rahmen einer Globalabtretung abgetreten. Die selbständige Tätigkeit des Schuldners wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nun gem. § 35 Abs. 2 InsO freigegeben werden. Nach BGH IX ZR 165/12 führt dies ja wieder zum Aufleben der Globalzession. Schuldner teilt mit, dass er dann seine Selbständigkeit wohl wird beenden müssen, wenn die entsprechenden Einnahmen wegfallen und bittet um "Hilfe" durch den Insolvenzverwalter. Ich sehe hier jedoch keine Möglichkeit, abgesehen von der Fortführung durch den IV mit Unterhaltsgewährung, die hier aber aus diversen Gründen ausscheiden wird, um ihm von unserer Seite zu helfen. Aus meiner Sicht wird der Schuldner wohl versuchen müssen, mit der Bank eine Lösung zu finden, dass diese ihm einen gewissen Betrag belässt, oder aber versuchen müssen, über einen Antrag nach § 850i ZPO weiterzukommen. Sieht jemand andere Möglichkeiten?