Hallöle, habe folgendes Problem:
Es soll ein Grundstück nach § 8 WEG aufgeteilt werden. Auf dem angrenzenden Nachbargrundstück ist eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch zugunsten der jeweiligen Eigentümer des nun aufzuteilenden Grundstücks eingetragen mit dem Inhalt, dass diese die Gartenflächen nutzen dürfen und zwar ausschließlich.
Bei der Teilung nach § 8 WEG werden nun diese auf dem Nachbargrundstück liegenden Rasenflächen im Rahmen der Grunddienstbarkeit den jeweiligen Eigentümern der zu bildenden Erdgeschosswohnungen als Sondernutzungsrecht zugewiesen. Ist das so möglich?