Hallo,
ich hätte folgenden Fall und konnte leider hierzu nichts finden:
A, B, C in Erbengemeinschaft setzen sich in der Weise auseinander, dass C das Grundstück gegegn Zahlung eines Betrages übernehmen soll, In der Urkunde erfolgt Einigung und Bewilligung zwischen A,B, und C.
Noch vor Eintragung des Eigentumswechsels verstirbt C. Meine Frage jetzt, ist die Bewilligung bindend? Im HRP steht, dass bei Erbauseinandersetzung die Bewilligung des Erblassers nicht die Grundbucheintragung der Erben ermöglicht, ok, was heißt das jetzt? Müssen die Erben nun die Bewilligung nochmals erklären? Oder Müssen A,B und die Erben nochmals beim Notar erscheinen und die Einigung und Bewilligung erklären? Diese wollen nicht, dass die Erben des C das Grundstück erhalten..
Sorry, ich mach GB noch nicht so lange und wäre über Hilfe wirklich dankbar.