Moin,
ich glaube ich stehe gerade auf dem Schlauch, aber habe mal eine Frage an euch, da ich eine Akte von meiner Vorgängerin übernommen habe:
Die Großeltern haben das Enkelkind vor 5 Jahren zu sich im Haushalt aufgenommen und sich eine entsprechende Vollmacht ausstellen lassen, dass die Großeltern die elterliche Sorge ausüben.
Nunmehr wollen die Großeltern natürlich dem Kind ihren Namen geben und meine Vorgängerin hat einen Antrag nach § 1618 BGB aufgenommen (Antragsgegner sind die Kindeseltern).
Die Kindeseltern haben sich im Laufe des Verfahrens mit der Namensänderung schriftlich einverstanden erklärt.
Meine Frage ist nun, ob wirklich ein Verfahren nach § 1618 BGB durchgeführt werden muss?