Hallo zusammen!
Auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners ist eine Rentennachzahlung eingegangen, die über dem Sockelfreibetrag liegt. Um diesen Betrag soll der Freibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto einmalig erhöht werden. Es handelt sich um eine Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI. Insgesamt wurde von der Rentenversicherung eine Nachzahlung von etwa 12.000,00 EUR berechnet. Aus dem Rentenbescheid ist ersichtlich, dass für bestimmte Zeiträume die Rente jedoch nicht auszuzahlen gewesen wäre, da der zulässige Hinzuverdienst überschritten war. Im Ergebnis wurden bewilligte Gelder also letzlich einbehalten, ausgezahlt wurden nur etwa 4.000,00 EUR (auch unter Abzug von Krankenkassenbeiträgen).
Zu meiner Frage: Kann die Freigabe ohne weiteres erfolgen, da es sich bei der Nachzahlung um eine existenzsichernde Sozialleistung handelt? Oder habe ich für den gesamten Nachzahlungszeitraum für jeden einzelnen Monat zu prüfen, ob der Sockelfreibetrag überschritten gewesen wäre, wäre die Rentenzahlung monatlich erfolgt? Das würde mich vor die schwer lösbare Aufgabe stellen, herauszufinden, welcher konkrete Teilbetrag der Rentennachzahlung für welchen konkreten Monat erfolgte. Hm.