Hallo ihr lieben,
ich brauche nochmal ganz dringend euren Rat...
Ich habe Großeltern, die ihren Enkeln Geld schenken wollen (1.650,00 EUR pro Kind), welches dann wiederum als Kapitaleinlage für die jeweiligen Kinder, die als Kommanditisten in die KG eintreten sollen, dienen soll.
Für den Abschluss des Gesellschaftsvertrages ist m. E. nach zweifellos die familiengerichtliche Genehmigung nebst Bestellung mehrerer Ergänzungspfleger (ein Ergänzungspfleger pro Kind) erforderlich. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob auch eine Dauerpflegschaft einzurichten ist. Gem. BGH vom 18.09.1975, II ZB 6/74 hindert das Verbot des Selbstkontrahierens den Gesellschafter einer Personengesellschaft grundsätzlich nicht daran, bei Gesellschafterbeschlüssen über Maßnahmen der Geschäftsführung und sonstige gemeinsame Gesellschaftsangelegenheiten im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsvertrages als Vertreter eines anderen Gesellschafters und zugleich im eigenen Namen mitzuwirken. Deshalb könne die Tatsache, dass ein Minderjähriger als Kommanditist und sein gesetzlicher Vertreter als persönlich haftender an derselben Gesellschaft beteiligt sind, die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft allein nicht rechtfertigen.
Wie seht ihr die Sache? Hatte jemand schon einmal einen ähnlichen Fall?
Liebe Grüße und vielen Dank schon mal für eure Ansichten!