Hallo zusammen,
jeder Insolvenzsachbearbeiter kennt das leidige Theme mit den zahlreichen Sachstandsanfragen von Gläubigern, die alle paar Wochen wissen wollen, wie der Verfahrensstand ist. Gerne überreichen auch die Inkassounternehmen einen DinA4 Fragebogen, der möglichst ausführlich beantwortet werden soll und dies auch üblicherweise unter Fristsetzung zur Erledigung binnen einer Woche.
Wie sieht es hier eigentlich aus? Inwieweit muss unsererseits eine Sachstandsauskunft erteilt werden? Um alle Anfragen zu beantworten, müsste ich täglich 1/4 meiner Arbeitszeit mit den Anfragen verbringen, sodass dann wiederum wichtige Sachverhalte liegen bleiben.
Gibt es hier eine rechtliche Grundlage oder Rechtsprechung, die besagt, ob und was seitens des Insovlenzverwalters an Auskünfte gegenüber den einzelnen Gläubigern erteilt werden muss?
Ich wäre für Meinungen und Erfahrungswerte recht dankbar.