Bei uns gibt es viele alte Vereine, die seinerzeit alle ohne den Zusatz "e.V." o.ä. eingetragen wurden. Erst seit ca. 10 Jahren kommt bei der Ersteintragung der Namenszusatz hinzu.
Die alten Vereine müssen auf Briefköpfen...zwar den Zusatz führen, aber weder aus dem Register noch der Satzung ergibt sich dies - sondern lediglich aus § 65 BGB.
Gab es damals irgendeine Regelung Vereine ohne e.V. einzutragen?
Wie weisen diese Vereine nach, dass ihr zu führender Name mit e.V. lautet, obwohl dies weder in der Satzung noch im Register vermerkt ist?
Eine Bank macht hier wohl einem Verein Probleme, weil sie den "im Vereinsregister eingetragenen Namen gem. §...irgendwas der Bankvorschriften benötigt". Der eingetragene ist aber ohne e.V. Gem. § 65 BGB führt der Verein aber nach Eintragung automatisch das e.V. und ohne diesen wäre es nach außen unrichtig.
Soll der Verein abweichend von der Eintragung und abweichend von der Anforderung ("eingetragenen Namen") den Namen gegenüber der Bank mit e.V. angeben und auf § 65 BGB verweisen?