Hallo liebe Rpfls.
habe einen Pfüb-Antrag vorliegen in dem der "Mietkostenerstattungsanspruch des Schuldners aufgrund häuslicher Gemeinschaft" gepfändet werden soll. Drittschuldner ist eine natürliche Person (vermutlich der Sohn der Schuldnerin).
Ich habe bedenken, dass es sich dabei um einen pfändbaren Anspruch handelt. Für mich ist der Anspruch nicht konkret genug bezeichnet. Ich denke, dass erkennbar sein muss, dass so ein Anspruch tatsächlich bestehen kann, z.B. weil angegeben ist, dass die Schuldnerin gegen ihren volljährigen, nicht mehr unterhaltsberechtigten Sohn einen Anspruch auf Erstattung der Mietkosten wegen gesamtschuldnerischer Haftung hat.
Sehe ich das falsch? Leider habe ich in der Kommentierung nichts gefunden.