Hallo zusammen,
so etwas hatte ich noch nie :
Es soll eine Grundschuld eingetragen werden für einen Abkömmling des Vorerben, der nach dessen Bestimmung die Erbfolge antreten soll.
Hintergrund ist, dass der Vorerbe einen Teil des Grundstücks veräußert hat, und der Anspruch des Nacherben aus dem Erlös so gesichert werden soll.
Dass der Vorerbe die Person des Nacherben unter seinen Abkömmlingen bestimmen soll, ergibt sich auch aus dem Nacherbenvermerk.
Ist so eine Grundschuld eintragungsfähig?
Ich meine nicht, weil gem. § 15 GBVfg nur natürliche oder juristische Personen als Berechtigte eingetragen werden können.
Die Person ist hier nicht bestimmt.
Kann mir jemand weiterhelfen?