Hallo:),
weiß hier jemand, ob die Änderung des Gegenstands in der Anmeldung wortwörtlich aufgeführt werden muss aufgrund welcher Vorschrift (so wie bei Vereinen der § 64 BGB)?
Ich finde leider nichts hierzu . Der Vergleich bei meinen bisherigen Eingängen hierzu ist mal mit und mal ohne...
Dankeschön!!