Der (noch lebende) Erblasser ist alleiniger Gesellschafter einer GmbH, die einen fremden Geschäftsführer hat.
Er trägt sich mit dem Gedanken, diese Person testamentarisch zu seinem Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Nach dem Erbfall wäre er dann also Testamentsvollstrecker des Nachlasses (Erbe wäre die Witwe) und gleichzeitig Geschäftsführer der GmbH.
Ich sehe darin auf Anhieb keinen Interssenskonflikt, denn Inhaber der Gesellschaftsanteile ist ja die Erbin, nicht der TV. Oder liege ich da falsch und das Gericht müsste dann für bestimmte Handlungen eine Art Pfleger bestellen.
Oder wäre diese Person als TV gar ganz ausgeschlossen?