Hallo zusammen,
ich bin für die Jugendstrafvollstreckung am Amtsgericht zuständig.
Ich habe nun folgendes Urteil vorliegen.
"Jugendstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten. Die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet."
So etwas hatte ich bisher noch nicht. Wie vollstrecke ich denn diese Unterbringung? Was muss ich beachten?
Vielen Dank für eure Hilfe