Hallo, ich habe mal eine Frage:
Eine Betreuerin hat die Auszahlung der Aufwandspauschale beantragt und irrtümlicherweise im Antrag die Bankverbindung der Betreuten aufgeführt. Die 399,00 € wurden sodann antragsgemäß auf das Konto der Betreuten ausgezahlt. Bevor sich die Betreuerin das Geld dort entnehmen konnte ist die Betreute verstorben.
Die Bank verweigert logischerweise nunmehr die Auszahlung der 399,00 € an die ehemalige Betreuerin. Auf Nachfrage habe ich der Betreuerin mitgeteilt, sie solle sich mit den Erben in Verbindung setzen, damit diese ihr das Geld auszahlen. Dies tat die Betreuerin, jedoch verweigert ihr der Erbe die Auszahlung.
Jetzt bittet die Betreuerin um Mithilfe.
Gibt es eine Möglichkeit hier einen Festsetzungsbeschluss zu machen oder den Erben in irgendeiner Weise zur Auszahlung zu verpflichten? Oder hat die ehemalige Betreuerin Pech gehabt und muss den Anspruch anderweitig gerichtlich geltend machen? Gibt es Ideen wie hier am einfachsten vorzugehen ist?!
Danke im Voraus!