Hallo,
im VU trägt K 3/4 und B 1/4 im nachherigen EU trägt "die weiteren Kosten unter Aufrechterhaltung des VU der B 1/1.
Der Richter hat mir erklärt, dass beide Kostenentscheidungen gelten.
Aber welche Entscheidung nehme ich denn nun für meinen KFB?? Die erste oder die zweite?.