Hallo !
Eine Frage zum Wochenende in der Hoffnung , dass mir jemand helfen kann
Ehemann mit spanischer Staatsangehörigkeit ist 2017 in Deutschland verstorben.
Die beiden spanischen Ehegatten haben 1961 noch in Spanien geheiratet und sind dann im selben Jahr nach Deutschland ausgewandert.
Es gibt drei eheliche Kinder.
Vermögen im Ausland ist nicht vorhanden. in Deutschland gibt es ein Haus.
Mir liegt nun ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten vor, in dem sie sich zu Alleinerben einsetzen.
In Spanien sind gemeinschaftliche Testamente verboten. Und auch nach der gesetzlichen Erbfolge erben Ehegatten dort nur, wenn keine Kinder vorhanden sind.
Gemäß der EuErbVO dürfte jedoch deutsches Erbrecht Anwendung finden.
Frage: Gilt das Testament trotzdem nicht?? Und wenn es nicht gilt, dürfte nach der EuErbVO deutsches gesetzliches Erbrecht Anwendung finden? Wäre auf jeden Fall gut für die Ehefrau, denn die dürfte nach Spanischem Recht nichts erben...
Vielleicht hatte schon jemand einen ähnlichen Fall?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!