Es wurden mehrere Ordnungsgelder gegen einen 16-jährigen Zeugen verhängt.
Leider hat er diese nicht bezahlt.
Wie ist das mit der Vollstreckung? Darf ich gegenüber einem Mj. überhaupt einen Vollstreckungsauftrag erlassen bzw. ist das sinnvoll?
Es ist ersatzweise Ordnungshaft angeordnet, kann die gleich vollstreckt werden ohne VA?
Vielen Dank im Voraus für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten!!