E hat in seinem handschriftlichen Testament A zum Testamentsvollstrecker und B und C zu Erben eingesetzt. Dem A wurde ein TV-Zeugnis erteilt. Ein Erbschein wurde bisher nicht beantragt. A beantragt jetzt - ohne Erbschein - die Grundbuchberichtigung auf B und C. Ist das möglich ?
Grundbuchberichtigung
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§ 35 Abs. 2 GBO, also Ja.
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Das widerstrebt mir völlig, dass es möglich sein soll, dass der TV ohne weitere Nachweise irgendjemand als Erbe im Grundbuch eintragen lassen kann.
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Das TV-Zeugnis wird nach den gleichen Regeln beantragt und erlassen wie ein Erbschein. Der TV darf absolut alles machen, auch das Haus verkaufen. Er macht sich allerhöchstens gegenüber den Erben schadenersatzpflichtig. Das ist eben der Nachteil beim TV. Wenn man an jemanden gerät, der betrügerische Absichten hat, hat man Pech gehabt. Sollte jemand Bedenken gegen den TV haben, hätten diese im TV-Zeugnisverfahren geltend gemacht werden müssen.
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Haegele Rz. 3466: TV-Zeugnis allein genügt nicht, weil es den Nachweis für die Einsetzung des Erben nicht führt, LG Köln Rpfleger 1992,343
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Vielleicht ist die Frage besser im Grundbuch-Forum aufgehoben?
Ich würde die Eintragung der Erben aufgrund des handschriftlichen Testamentes nicht vornehmen.
Selbst wenn der TV mit seinem Zeugnis Luftsprünge macht, gilt insoweit trotzdem § 35 Abs. 1 GBO. -
Natürlich kann die Erbfolge nicht eingetragen werden, das ist doch völlig klar!
Der Nachweis der Befugnisse des TV ist das eine und der Nachweis der Erbfolge das andere. Beides hat nichts miteinander zu schaffen!
Was JPGR schreibt, ist demnach in keiner Weise nachvollziehbar!
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