Nach IX/3 Abs. 3 Ziff. 11 MiZi ist bei Eröffnung auch eine Mitteilung an die Steuerkasse der Gemeinde vorzunehmen.
Da hier auch einige im kommunalen Bereich tätige Vollstrecker vertreten sind: Welche Forderungen werden darauf üblicherweise durch eine Gemeinde/Stadt angemeldet?
Ich frage vor dem Hintergrund, dass "Steuerkasse der Gemeinde" bei Stadtstaaten generell nicht ganz in den Behördenaufbau passt und die Gebührenerhebung unabhängig von der Stadtstaaten-Situation auch aus der Kernverwaltung ausgelagert sein kann. Hier werden zum Beispiel die Abfallgebühren durch einen Eigenbetrieb festgesetzt und erhoben.