Hallo,
ich habe den nicht ganz häufigen Fall, dass ich PKH bzw. Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines RA im Grundbuchverfahren im Rahmen von Zwangssicherungshypotheken bewilligen soll. Aufgrund der rechtlichen Schwierigkeit käme ich hier auch grundsätzlich dazu, dass ich den RA beiordnen würde. Nun wurde beim ursprünglichen Eintragungsantrag aber kein Antrag auf PKH/VKH beigefügt, sondern erst nachträglich bei Berichtigung des Antrags auf Eintragung der Zwangssicherungshypotheken. Geht das so überhaupt noch :(? Die Anwaltsgebühren sind doch schon mit der ursprünglichen Antragstellung entstanden?!?! Für die Eintragungsgebühren im GB ok, aber die Beiordnung aufgrund des "nachträglichen" Antrags ? Eingetragen hab ich noch nicht. Würde ich aber jetzt machen können.
Was meint ihr?