ZitatIch werde daher den Vollstreckungsauftrag zurückweisen und dem Gläubiger mitteilen, dass er einen neuen MB/VB gegen beide Schuldner erwirken muss
Aus Gläubigersicht wäre es mal interessant zu wissen, auf welcher Rechtsgrundlage ein Vollstreckungsbescheid vom Vollstreckungsgericht in Frage gestellt wird.....
Allenfalls könnten die Schuldner dagegen klagen oder sehe ich das falsch?