Zwei Schuldner auf einem VB

  • Zitat

    Ich werde daher den Vollstreckungsauftrag zurückweisen und dem Gläubiger mitteilen, dass er einen neuen MB/VB gegen beide Schuldner erwirken muss

    Aus Gläubigersicht wäre es mal interessant zu wissen, auf welcher Rechtsgrundlage ein Vollstreckungsbescheid vom Vollstreckungsgericht in Frage gestellt wird.....
    Allenfalls könnten die Schuldner dagegen klagen oder sehe ich das falsch?

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Zitat

    Ich werde daher den Vollstreckungsauftrag zurückweisen und dem Gläubiger mitteilen, dass er einen neuen MB/VB gegen beide Schuldner erwirken muss

    Aus Gläubigersicht wäre es mal interessant zu wissen, auf welcher Rechtsgrundlage ein Vollstreckungsbescheid vom Vollstreckungsgericht in Frage gestellt wird.....
    Allenfalls könnten die Schuldner dagegen klagen oder sehe ich das falsch?

    Ich würde den VB nicht in Frage stellen.
    Der Titelschuldner ist "Günter Rüdiger Maria Engelmann".
    Die Vollstreckungsschuldner sollen laut PfÜb-Antrag sein "Günter Rüdiger" und "Maria Engelmann".
    Damit fehlt es an der erforderlichen Identität zw. Titel- und Vollstreckungsschuldner, § 750 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 ZPO.

  • Niemand hat den Titel in Frage gestellt.

    Die Frage, die sich (immer) stellt, ist aber, gegen wen vollstreckt werden kann.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)


  • Ich würde den VB nicht in Frage stellen.
    Der Titelschuldner ist "Günter Rüdiger Maria Engelmann".
    Die Vollstreckungsschuldner sollen laut PfÜb-Antrag sein "Günter Rüdiger" und "Maria Engelmann".
    Damit fehlt es an der erforderlichen Identität zw. Titel- und Vollstreckungsschuldner, § 750 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 ZPO.

    Hab ich nicht ganz kapiert. Du stellst den Titel Nicht in Frage - willst aber nicht vollstrecken????
    Hinsichtlich § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO stimme ich natürlich zu.

    Ergänzung nach Bedenkzeit:

    Ist jetzt klar. Natürlich kann ich den Titel nicht in Frage stellen. Sollte es tatsächlich eine Person "Günter Rüdiger Maria Engelmann" geben, kann ich natürlich auch vollstrecken. Diese Person müsste dann aber auch an der gleichen Adresse wohnen, damit die Zustellung wirksam ist. Alles in allem sehr unwahrscheinlich.

    Gegen Herrn Günter Rüdiger und Frau Maria Engelmann kann ich aber nur mit einem neuen VB vollstrecken.

    Einmal editiert, zuletzt von Migo (1. Juni 2017 um 11:00) aus folgendem Grund: nochmals nachgedacht


  • ...
    Gegen Herrn Günter Rüdiger und Frau Maria Engelmann kann ich aber nur mit einem neuen VB vollstrecken.

    :klugschei: Zwei neue VBs... :D

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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