Erben meines eingetragenen Eigentümers sind A, B, C und D zu Anteilen.
Hinsichtlich der minderjährigen Erben zu B bis D ist Testamentsvollstreckung angeordnet.
Es liegt mir ein GB-Berichtigungsantrag vor, nach dem ich die Erben in Erbengemeinschaft eintragen soll.
Einen TV-Vermerk kann ich nur hinsichtlich der Miterben zu B bis D doch nicht eintragen. Liege ich da richtig ?