Hallo!
Ich möchte wissen, ob ich einen Beschluss fassen kann, der die Auszahlungsreihenfolge festlegt (=also quasi einen Teilungsplan). Wenn dieser Rechtskraft erlangt hat, wird die Herausgabe an die einzelnen Gläubiger angeordnet.
Im HintG habe ich nur den § 5 gefunden, der mir hier nicht wirklich weiterhilft.
Bitte sagt mir, ob das möglich ist. Falls das möglich ist und wenn jemand sowas schon mal gemacht hat, wäre ich sehr dankbar für ein Muster für die Rechtsmittelbelehrung.
Viele Grüße,
Levie