Habe irgendwie dunkel im Sinn, dass hier im Forum mal beiläufig erwähnt wurde, dass in manchen Bundesländern keine Genehmigung erforderlich ist, wenn das Jugendamt die Ausschlagung der Erbschaft als Amtsvormund erklärt.
Erinnere ich mich richtig und war es Baden-Württemberg?
Habe den Beitrag über Recherche leider nicht wiedergefunden, ist sicher auch schon eine Weile her...
Habe jetzt eine Ausschlagung vorliegen , in der ein Jugendamt aus BW die Ausschlagung für das Mündel erklärt hat, beurkundet vom örtlichen Nachlassgerichts-Notariat. Zur Genehmigung ist darin nichts gesagt - jetzt frage ich mich, ob das vergessen wurde oder dort einfach nicht erforderlich ist.
Danke für alle Hilfe!