Zum Wochenende hin noch eine Frage...
Beantragt wurde vom RA die Eintragung einer ZwaSi wegen einer Forderung gegen A auf dem Grundstück von B.
Vorgelegt wurde ein Zahlungstitel gegen A mit Klausel und Zustellung an A und eine beglaubigte Abschrift eines Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO in dem es heißt: "B wird die Zwangsvollstreckung aus dem ...(eingereichter Zahlungstitel) in das Grundstück ... dulden."
1. "wird dulden..." wann denn?! ein Hoch auf Vergleiche als Titel
2. Ich habe bisher noch nie mit einem Duldungstitel gearbeitet. Ich kenne diese eigentlich für den Fall, dass aus einer bereits eingetragenen Zwangssicherungshypothek auch gegen den neuen Eigentümer des Grundstücks vollstreckt werden kann (Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung) auf Grundlage des Anfechtungsgesetz.
Ich soll aber die Eintragung erst vornehmen und eine Verbindung zum Anfechtungsgesetz ist an Hand des Titels selbst nicht erkennbar
Nach dem, was ich in Erfahrung gebracht habe, ist das wohl möglich. Die Eintragung selbst ist ja eine Art der Zwangsvollstreckung nach § 866 ZPO. Der Duldungstitel ersetzt also die Voreintragung nach § 39 GBO, ich wüsste gerne woraus sich das gesetzlich ergibt..
3. Normalerweise gilt ja immer Titel, Klausel, Zustellung. Gilt das auch für den Duldungstitel? Nachweis der Forderung ist ja in dem Zahlungstitel korrekt erbracht. Sofern der Duldungstitel auch den Zahlungstitel ersetzt, ist es erforderlich. Eine Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung sorgt ja dafür, dass der Schuldner weiß es kann passieren. In diesem Fall weiß der Schuldner das seit 2012 der Eigentümer doch aber gar nicht.
Mein Bauchgefühl sagt, Titel, Klausel, Zustellung allerdings finde ich nicht direkt etwas, worauf ich mich stützen kann.
Sofern es nicht erforderlich ist, habe ich dem Eigentümer dann in diesem besonderen Fall trotz Zwangsvollstreckung vorab rechtliches Gehör zu gewähren?
Fragen über Fragen und je länger ich darüber grübel, desto mehr tauchen auf..
Ich hoffe auf eure Hilfe, vielen Dank vorab und dann ein schönes Wochenende!!