Hallo Zusammen!
Ich habe ein Teilungsversteigerungsverfahren, bei dem ich Probleme bei der Aufstellung des geringsten Gebots und dem Ausgleichsbetrag habe. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen. Ich versuche mal, den Sachverhalt vollständig einzustellen.
Im GB sind als Eigentümer eingetragen:
A zu 87,5/1000
B zu 87,5/1000
C zu 308/1000
D zu 141/1000
E zu 141/1000 und
F zu 235/1000.
In Abteilung II ist eingetragen:
II/5 am gesamten Grundstück (Rang vor III/1-3).
In Abteilung III ist eingetragen:
III/1 zu 480.000 € an den Anteilen von A und B
III/2 zu 360.000 € an dem Anteil von F und
III/3 zu 165.000 € an den Anteilen von D und E.
Anteil C ist unbelastet.
Das Verfahren wird betrieben von A, D und F. Der Verkehrswert beträgt 180.000 €.
Ich hatte so einen Fall in der Praxis noch nie und habe im Kommentar gelesen, dass herrschende Meinung wohl die Niedrigstgebotstheorie ist.
Ich habe dann versucht, ein geringstes Gebot aufzustellen und den Ausgleichsbetrag nach § 182 II ZVG wie bei Stöber im Beispiel zu berechnen.
Danach komme ich dazu, dass das geringste Gebot für D am niedrigsten ist (aufgrund der niedrigsten Grundschuld, die dann neben II/5 bestehen bleiben würde) und auf einen Ausgleichsbetrag von über 800.000 € und das erscheint mir irgendwie komisch.
Könnt Ihr mir evtl helfen, habe ich da einen Denkfehler?