Huhu -
die Suche hat zum Thema "Vorschuss Insolvenzgeld" leider nichts Passendes ausgespuckt, daher eine kurze Frage:
Hier hat gerade jemand eine einmalige Freigabe eines Betrages vom P-Konto beantragt, weil er einen Vorschuss auf Insolvenzgeld bekommen hat.
Das Inso-Verfahren für den AG ist beantragt, aber noch nicht eröffnet.
Handelt es sich hierbei um eine einmalige Sozialleitung im Sinne des § 54 Abs. II SGB I, deren Unpfändbarkeit über die Bescheinigung...bescheinigt werden könnte?
Oder muss ich als VG das machen?
Und wenn ja: wie berechne ich das? es ist ja nicht für zurückliegende Monate gezahlt, sodass ich berechnen könnte, ob das Gesamteinkommen noch unter dem Freibetrag liegt...
Bin ein bisschen ratlos