Hallo,
ist die Eintragung eines Reallast zur Straßenreinigung möglich?
Mir liegt folgender "Antrag" vor:
Da der Eigentümer von Grundstück 1 A keine Hofeinfahrt im Sinne der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde hat, ist 1/2 der Verpflichtung zur Straßenreinigung nach der Straßenreinigungssatzung de Gemeinde als Reallast § 1105 BGB auf Grundstück 1 A einzutragen.
Unterschrieben vom Eigentümer mit Unterschriftsbeglaubigung durch das Ortsgericht (in Hessen möglich, Form des § 29 GBO damit erfüllt).
Viele Grüße
Jotto