Hallo ihr Lieben,
ich bin hier am verzweifeln. Es wurde ein Urteil in einer Owi - Sacher erlassen, in dem der VU lediglich eine Geldbuße zahlen sollte und KEIN Fahrverbot.
Der VU hat seine Geldbuße bezahlt und die Mitteilung an das KBA erfolgte mit "0" beim Fahrverbot.
Nun schrieb der Rechtsanwalt ein halbe Jahr später, dass ein Fahrverbot von 1 Monat eingetragen wurde, und der VU an einem Aufbauseminar teilnehmen sollte und seinen Führerschein abgeben sollte (er war zum Zeitpunkt des Urteils noch in der Probezeit).
Es wurde inzwischen geschafft, dass das Fahrverbot wieder gelöscht wurde. Der Rechtsanwalt legte dafür Beschwerde nach § 24 EGGVG ein. Im Ergebnis wurde dieser Beschwerde abgeholfen.
Nun wurde auch eine Auslagenentscheidung für das Beschwerdeverfahren zu Lasten der Staatskasse getroffen. Und jetzt beginnt mein Problem. Der Rechtsanwalt rechnet seine Kosten gegenüber der Staatskasse ab. Der Bezirksrevisor meint, dass die Auslagenentscheidung nicht wirksam ist.
Was mache ich denn nun? Über einen Tipp wäre ich echt dankbar.
Liebe Grüße