Hallo,
gerne würde ich in Erfahrung bringen, wie ihr mit zurück gegebenen Annahmebescheinigungen von Testamentsvollstreckern verfahrt. Behaltet ihr diese in der Akte oder wird sie beispielsweise durch einen diagonalen Strich unbrauchbar gemacht und zurück gegeben? Leider scheint es dafür keine passende Vorschrift zu geben. Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass die Bescheinigung in der Akte bleibt. So läuft es auch mit für unwirksam erklärten Erbscheinen oder Betreuerausweisen.
Der (ehemalige) TV möchte aber unbedingt die Bescheinigung zurück haben, nur eben 'unbrauchbar gemacht'.
Danke schonmal für eure Meinungen!